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Sperrfrist richtig setzen
Eine Sperrfrist ist kein Wunsch, sondern eine Vereinbarung. Wenn Sie in der Betreffzeile „Sperrfrist bis morgen“ schreiben, ohne Uhrzeit und Zeitzone, riskieren Sie, dass eine Redaktion die Meldung früher bringt — oder sie ganz liegen lässt, weil der Umgang unsicher wirkt.
Was in die Zeile gehört
Nennen Sie Datum, Uhrzeit und Zeitzone ausdrücklich, zum Beispiel: „Sperrfrist: 15. Oktober 2026, 09:00 Uhr MESZ“. Wiederholen Sie denselben Satz im ersten Absatz der Meldung. Wenn Partnerunternehmen beteiligt sind, klären Sie vor dem Versand, wer die Frist setzt und wer sie bei Rückfragen bestätigt.
Was Sie nicht tun sollten
Vermeiden Sie Sperrfristen für Inhalte, die bereits öffentlich sind — etwa eine bereits live geschaltete Website oder eine Social-Media-Posting-Serie. Redaktionen fühlen sich dann hintergangen. Ebenso wenig eignet sich eine Sperrfrist als Ersatz für eine unfertige Freigabe: Wer noch auf interne Zahlen wartet, sollte die Meldung noch nicht rausschicken.
Praxis bei Auto Data Networks
Wir setzen Sperrfristen nur, wenn der Anlass sie rechtfertigt — Unterzeichnungen, Personalien mit festem Starttermin, Studien mit Embargo der Herausgeber. Im Zweifel sprechen wir die Redaktion vorher an und fragen, ob ein Embargo akzeptiert wird.